Krumbach (Schwaben) ist die zweitgrößte Stadt im bayerisch-schwäbischen Landkreis Günzburg und liegt in dessen Süden.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
13.610 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86381
Vorwahl
08282
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Krumbach (Schwaben)
Rathausplatz 1
86381 Krumbach
2. Landratsamt Günzburg
Bahnhofstraße 2
89312 Günzburg
3. Finanzamt Krumbach
Bismarckstraße 1
86381 Krumbach
Gemeinde Krumbach (Schwaben) – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Krumbach hat die Planung für zwei neue Baugebiete vorangetrieben.
- Im Osten der Stadt, specifically im Bereich "Krumbach Ost - nördlich vom Badweg", werden neun Bauplätze in bester Lage entwickelt. Der Bauausschuss hat die Planung weiter vorangetrieben und wichtige Details zur Dachgestaltung besprochen.
- Im südlichen Bereich des bestehenden Wohngebiets "Am Reschenberg" wird durch die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 83/Krumbach "Am Reschenberg – Süd" eine neue Wohnbaufläche geschaffen. Dies soll dem steigenden Bedarf an Wohnraum entgegenwirken, da im Innenbereich keine verfügbaren Flächenpotentiale vorhanden sind. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden fand zwischen dem 11. März und 12. April 2024 statt.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.