Krumbach (Schwaben) ist die zweitgrößte Stadt im bayerisch-schwäbischen Landkreis Günzburg und liegt in dessen Süden.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
13.610 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86381
Vorwahl
08282
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Krumbach (Schwaben)
Rathausplatz 1
86381 Krumbach
2. Landratsamt Günzburg
Bahnhofstraße 2
89312 Günzburg
3. Finanzamt Krumbach
Bismarckstraße 1
86381 Krumbach
Gemeinde Krumbach (Schwaben) – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Krumbach hat die Planung für zwei neue Baugebiete vorangetrieben.
- Im Osten der Stadt, specifically im Bereich "Krumbach Ost - nördlich vom Badweg", werden neun Bauplätze in bester Lage entwickelt. Der Bauausschuss hat die Planung weiter vorangetrieben und wichtige Details zur Dachgestaltung besprochen.
- Im südlichen Bereich des bestehenden Wohngebiets "Am Reschenberg" wird durch die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 83/Krumbach "Am Reschenberg – Süd" eine neue Wohnbaufläche geschaffen. Dies soll dem steigenden Bedarf an Wohnraum entgegenwirken, da im Innenbereich keine verfügbaren Flächenpotentiale vorhanden sind. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden fand zwischen dem 11. März und 12. April 2024 statt.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.